Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Alteno-Radden“
VO-NSGALTENORADDEN§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:
die Kiefernbestände auf der Binnendüne sollen zur Entwicklung lichtliebender Pflanzengesellschaften langfristig in einen naturnahen Flechtenkiefernwald mit natürlicher Bestockungsdichte umgewandelt werden;
eine Verjüngung soll vorrangig über Naturverjüngung erfolgen;
es soll ein Altholz- und Totholzanteil von zehn Prozent erhalten bleiben;
Robinien sollen entfernt werden.