Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Alteno-Radden“

VO-NSGALTENORADDEN

§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

die Kiefernbestände auf der Binnendüne sollen zur Entwicklung lichtliebender Pflanzengesellschaften langfristig in einen naturnahen Flechtenkiefernwald mit natürlicher Bestockungsdichte umgewandelt werden;

eine Verjüngung soll vorrangig über Naturverjüngung erfolgen;

es soll ein Altholz- und Totholzanteil von zehn Prozent erhalten bleiben;

Robinien sollen entfernt werden.

§ 5 § 7