Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Feuchtwiesen Atterwasch“

VO-NSGATTERWASCH

§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet

Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Spree-Neiße wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Feuchtwiesen Atterwasch“.

§ 2