Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Biesenthaler Becken“
VO-NSGBIESENTHALERBECKEN_2015§ 1 Erklärung zum Naturschutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche in den Gemeinden Biesenthal, Rüdnitz, Lanke und Ladeburg des Landkreises Barnim wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Biesenthaler Becken".