Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Dammühlenfließniederung“
VO-NSGDAMMUEHLENFLIESSNI§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten der Beschluß des Rates des Kreises Beeskow vom 31. Juli 1974 zur Festsetzung des "Möllenwinkels" als Flächennaturdenkmal und der Beschluß des Rates des Kreises Beeskow vom 24. April 1985 zur Festsetzung des "Wuggelmühlenfließes" als Flächennaturdenkmal außer Kraft.
Potsdam, den 25. August 1998
Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung
Matthias Platzeck
Anm.: Die Anlage wurde nicht aufgenommen.