Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Dammühlenfließniederung“
VO-NSGDAMMUEHLENFLIESSNI§ 3 Schutzzweck
Schutzzweck ist die Erhaltung und Entwicklung
eines mäßig entwässerten Durchströmungsmoores und seiner Randbereiche als Standort seltener und gefährdeter Pflanzengesellschaften, insbesondere der Quellfluren, der Röhrichte und Großseggenriede, des Feucht- und Frischgrünlandes, naturnaher Laubwälder;
des naturnahen Unterlaufes des Wuggelmühlenfließes mit komplexen Lebensgemeinschaften eines Tieflandbaches;
eines vielfältigen Feuchtgebietskomplexes mit dem Verlandungsflachmoor "Möllenwinkel", Übergängen zum Schwielochsee und den Lebensräumen der Gewässer- und Gewässerrandvegetation;
vielgestaltiger Lebensstätten für seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer Lebensgemeinschaften, insbesondere für Weichtiere, Lurche, Vögel und Säuger;
als Feuchtgebiet im Biotopverbund zwischen Schwielochsee und den Ölsener Seen.