Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Dammühlenfließniederung“

VO-NSGDAMMUEHLENFLIESSNI

§ 3 Schutzzweck

Schutzzweck ist die Erhaltung und Entwicklung

eines mäßig entwässerten Durchströmungsmoores und seiner Randbereiche als Standort seltener und gefährdeter Pflanzengesellschaften, insbesondere der Quellfluren, der Röhrichte und Großseggenriede, des Feucht- und Frischgrünlandes, naturnaher Laubwälder;

des naturnahen Unterlaufes des Wuggelmühlenfließes mit komplexen Lebensgemeinschaften eines Tieflandbaches;

eines vielfältigen Feuchtgebietskomplexes mit dem Verlandungsflachmoor "Möllenwinkel", Übergängen zum Schwielochsee und den Lebensräumen der Gewässer- und Gewässerrandvegetation;

vielgestaltiger Lebensstätten für seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer Lebensgemeinschaften, insbesondere für Weichtiere, Lurche, Vögel und Säuger;

als Feuchtgebiet im Biotopverbund zwischen Schwielochsee und den Ölsener Seen.

§ 2 § 4