Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Espenluch und Stülper See“
VO-NSGESPENLUCHSTUELPSEE_2015§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:
es sollen Maßnahmen zur Verbesserung des gebietsbezogenen Landschaftswasserhaushaltes entwickelt und umgesetzt werden;
die Feuchtwiesen am Rande des Gebietes sollen durch Pflegemaßnahmen offen gehalten werden;
eine Verbuschung der feuchten Hochstaudenfluren der planaren Stufe und der Übergangs- und Schwingrasenmoore im Stülper See soll sporadisch im Winterhalbjahr durch geeignete Maßnahmen der Biotoppflege zurückgedrängt werden;
die Kulturen der Sitka-Fichten und die Pappelforste sollen in naturnahe Waldgesellschaften mit Arten der potenziell natürlichen Vegetation umgewandelt werden;
die Orchideenstandorte im Gebiet sollen gepflegt werden.