Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Espenluch und Stülper See“

VO-NSGESPENLUCHSTUELPSEE_2015

§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

es sollen Maßnahmen zur Verbesserung des gebietsbezogenen Landschaftswasserhaushaltes entwickelt und umgesetzt werden;

die Feuchtwiesen am Rande des Gebietes sollen durch Pflegemaßnahmen offen gehalten werden;

eine Verbuschung der feuchten Hochstaudenfluren der planaren Stufe und der Übergangs- und Schwingrasenmoore im Stülper See soll sporadisch im Winterhalbjahr durch geeignete Maßnahmen der Biotoppflege zurückgedrängt werden;

die Kulturen der Sitka-Fichten und die Pappelforste sollen in naturnahe Waldgesellschaften mit Arten der potenziell natürlichen Vegetation umgewandelt werden;

die Orchideenstandorte im Gebiet sollen gepflegt werden.

§ 5 § 7