Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Großes Fenn“

VO-NSGGROSSESFENN_2016

§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet

Die im § 2 näher bezeichneten Flächen in der Gemeinde Böhne (Landkreis Havelland) werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Großes Fenn".

§ 2