Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Großes Fenn“
VO-NSGGROSSESFENN_2016§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die im § 2 näher bezeichneten Flächen in der Gemeinde Böhne (Landkreis Havelland) werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Großes Fenn".