Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Großes Fenn“

VO-NSGGROSSESFENN_2016

§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Es wird folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahme festgelegt:

Es wird angestrebt, den Wasserpegel zu erreichen, der jenem Wasserpegel vor dem Bau der vorhandenen Entwässerungsanlagen entspricht.

§ 5 § 7