Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Großes Fenn“
VO-NSGGROSSESFENN_2016§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Es wird folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahme festgelegt:
Es wird angestrebt, den Wasserpegel zu erreichen, der jenem Wasserpegel vor dem Bau der vorhandenen Entwässerungsanlagen entspricht.