Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Hutung Sähle“

VO-NSGHUTUNGSAEHLE

§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet

Die in § 2 dieser Verordnung näher bezeichnete Fläche im Landkreis Uckermark wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Hutung Sähle“.

§ 2