Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Hutung Sähle“
VO-NSGHUTUNGSAEHLE§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 dieser Verordnung näher bezeichnete Fläche im Landkreis Uckermark wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Hutung Sähle“.