Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Hutung Sähle“
VO-NSGHUTUNGSAEHLE§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:
die Sohle der Entwässerungsgräben soll angehoben werden;
am Nord-, Ost- und Südrand des Gebietes sollen Hecken oder Baumreihen angelegt werden;
die Kopfweiden sollen einen regelmäßigen Pflegeschnitt erhalten;
das Torfmoosmoor soll bei Bedarf entbuscht werden.