Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Hutung Sähle“

VO-NSGHUTUNGSAEHLE

§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

die Sohle der Entwässerungsgräben soll angehoben werden;

am Nord-, Ost- und Südrand des Gebietes sollen Hecken oder Baumreihen angelegt werden;

die Kopfweiden sollen einen regelmäßigen Pflegeschnitt erhalten;

das Torfmoosmoor soll bei Bedarf entbuscht werden.

§ 5 § 7