Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Krahner Busch“
VO-NSGKRAHNERBUSCH_2016§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Schutzverordnung für das Naturschutzgebiet "Krahner Busch" des Vorsitzenden des Landwirtschaftsrates der DDR vom 11. September 1967 außer Kraft.
Potsdam, den 29. Mai 1997
Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung
Matthias Platzeck
Anm.: Die Anlage wurde nicht aufgenommen.