Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Krielower See“
VO-NSGKRIELOWERSEE§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Potsdam-Mittelmark wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Krielower See“.