Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Kanalwiesen Wendisch Rietz“

VO-NSGKWWENDISCHRIETZ

§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet

Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Oder-Spree wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Kanalwiesen Wendisch Rietz“.

§ 2