Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Kanalwiesen Wendisch Rietz“
VO-NSGKWWENDISCHRIETZ§ 11 In-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Ausgenommen davon sind die Maßgaben zur landwirtschaftlichen Bodennutzung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, die am 1. Juli 2003 in Kraft treten.
Potsdam, den 17. Dezember 2002