Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Lubowsee“

VO-NSGLUBOWSEE

§ 6 Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen

Folgende Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen werden als Zielvorgaben benannt:

die Wiederherstellung niedermoortypischer Abflussverhältnisse im Rahmen einer Wassermengenbewirtschaftung mit dem Ziel der nutzungsverträglichen Wasserrückhaltung in der Landschaft wird angestrebt;

anfallendes Mähgut soll von der Fläche beräumt werden.

§ 5 § 7