Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Mittlere Havel“

VO-NSGMITTLEREHAVEL_2015

§ 2 Schutzgegenstand

(1) Das Naturschutzgebiet hat eine Größe von rund 796 Hektar. Es umfasst Flächen in folgenden Fluren:

Landkreis/Kreisfreie Stadt: Gemeinde: Gemarkung: Flure:

Stadt Brandenburg

Stadt Brandenburg

Stadt Brandenburg

13, 38, 82, 86, 87;

Stadt Brandenburg

Stadt Brandenburg

Klein Kreutz

1, 3;

Potsdam-Mittelmark

Gollwitz

Gollwitz

1, 4, 5, 6;

Potsdam-Mittelmark

Wust

Wust

1, 2, 3.

Eine Kartenskizze ist dieser Verordnung zur Orientierung als Anlage beigefügt.

(2) Die Grenze des Naturschutzgebietes ist in topografischen Karten im Maßstab 1 : 10 000 und in Flurkarten mit ununterbrochener Linie eingezeichnet; als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Zur Orientierung ist dieser Verordnung zusätzlich eine Flurstücksliste als Anlage beigefügt. Maßgeblich ist die Einzeichnung in den Flurkarten.

(3) Die Verordnung mit Karten kann beim Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg, oberste Naturschutzbehörde, in Potsdam sowie beim Landkreis Potsdam-Mittelmark und in der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel, untere Naturschutzbehörden, von jedermann während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden.

§ 1 § 3