Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Großer und Kleiner Möggelinsee“

VO-NSGMOEGGELINSEE_2015

§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet

Die in § 2 näher bezeichnete Fläche in den Gemarkungen Lindenbrück und Zesch am See (Landkreis Teltow-Fläming) wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Großer und Kleiner Möggelinsee".

§ 2