Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Großer und Kleiner Möggelinsee“
VO-NSGMOEGGELINSEE_2015§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche in den Gemarkungen Lindenbrück und Zesch am See (Landkreis Teltow-Fläming) wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Großer und Kleiner Möggelinsee".