Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Mühlenteich“
VO-NSGMUEHLENTEICH_2015§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Ostprignitz-Ruppin wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Mühlenteich“.