Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Pastlingsee“

VO-NSGPASTLINGSEE_2015

§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

der Aushieb von Kiefernanflug und die Schilfmahd auf dem Torfmoorkörper im Übergangsbereich zu den mineralischen Böden;

die Absperrung und Überbrückung gefährdeter Bereiche der Ufervegetation am Pastlingsee;

die Renaturierung kleinerer Torfstiche am Rand des Pastlingmoores;

die Entnahme nicht heimischer Fischarten und Aufstellung eines Hegeplanes unter besonderer Berücksichtigung des § 3 Abs. 2 Nr. 1.

§ 5 § 7