Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Pastlingsee“
VO-NSGPASTLINGSEE_2015§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:
der Aushieb von Kiefernanflug und die Schilfmahd auf dem Torfmoorkörper im Übergangsbereich zu den mineralischen Böden;
die Absperrung und Überbrückung gefährdeter Bereiche der Ufervegetation am Pastlingsee;
die Renaturierung kleinerer Torfstiche am Rand des Pastlingmoores;
die Entnahme nicht heimischer Fischarten und Aufstellung eines Hegeplanes unter besonderer Berücksichtigung des § 3 Abs. 2 Nr. 1.