Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Pohlitzer Mühlenfließ“
VO-NSGPOHLMUEHLFLIESS§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Oder-Spree wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Pohlitzer Mühlenfließ“.