Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Postluch Ganz“
VO-NSGPOSTLUCHGANZ_2016§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Es werden folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen festgelegt:
behutsame Wiedervernässung durch geregelten Wassereinstau in Abstimmung mit der zuständigen Wasserbehörde;
Entbuschungen und Gehölzbeseitigung auf partiell trockenen Flächen.