Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Postluch Ganz“

VO-NSGPOSTLUCHGANZ_2016

§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Es werden folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen festgelegt:

behutsame Wiedervernässung durch geregelten Wassereinstau in Abstimmung mit der zuständigen Wasserbehörde;

Entbuschungen und Gehölzbeseitigung auf partiell trockenen Flächen.

§ 5 § 7