Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Schlatbach“

VO-NSGSCHLATBACH_2015

§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet

Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Prignitz wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Schlatbach“.

§ 2