Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Schlatbach“
VO-NSGSCHLATBACH_2015§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Prignitz wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Schlatbach“.