Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Tornower Niederung“

VO-NSGTORNOWNIED_2016

§ 7 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

zur Vermeidung von Störungen soll ein Wegekonzept zur Besucherlenkung erarbeitet werden;

monostrukturierte Forste sollen durch geeignete waldbauliche Maßnahmen in einen naturnahen und standortgerechten Mischwald umgebaut werden;

für eine naturnahe Waldentwicklung soll ein Anteil stehenden Totholzes von mindestens fünf Prozent des Bestandsvorrates gesichert werden und liegendes Totholz im Bestand verbleiben;

es soll ein Altholzanteil von mindestens zehn Prozent des Bestandsvorrates gesichert werden;

die landwirtschaftliche Nutzung soll dauerhaft extensiviert werden.

§ 6 § 8