Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Tornower Niederung“
VO-NSGTORNOWNIED_2016§ 7 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:
zur Vermeidung von Störungen soll ein Wegekonzept zur Besucherlenkung erarbeitet werden;
monostrukturierte Forste sollen durch geeignete waldbauliche Maßnahmen in einen naturnahen und standortgerechten Mischwald umgebaut werden;
für eine naturnahe Waldentwicklung soll ein Anteil stehenden Totholzes von mindestens fünf Prozent des Bestandsvorrates gesichert werden und liegendes Totholz im Bestand verbleiben;
es soll ein Altholzanteil von mindestens zehn Prozent des Bestandsvorrates gesichert werden;
die landwirtschaftliche Nutzung soll dauerhaft extensiviert werden.