Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Uferwiesen bei Niewisch“
VO-NSGUFERWIESENNIEWISCH_2015§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche in der Gemeinde Niewisch (Landkreis Oder-Spree) und der Gemeinde Speichrow (Landkreis Dahme - Spreewald) wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Uferwiesen bei Niewisch".