Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Vogelsang Wildau-Wentdorf“
VO-NSGVOGELSANGWILDAU_2015§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:
die Orchideenwiese soll nach der Blüte gemäht werden, das Mähgut soll dabei von der Fläche beräumt werden;
es wird eine nachhaltige Waldbewirtschaftung mit naturnahem Bestandsaufbau und einem strukturreichen Waldsaum angestrebt; Bäume mit Höhlen sollen nicht gefällt werden und Totholz soll im Wald belassen werden.