Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Weißer Berg bei Bahnsdorf“
VO-NSGWEISSERBERGBAH_2016§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:
trockene Sandheiden, der Dünenkomplex und die Dünenbereiche mit offenen Grasflächen, insbesondere des Weißen Berges, sollen durch geeignete Maßnahmen, wie zum Beispiel flächenhaftes Plaggen, freigehalten werden;
die Kiefernforste sollen zu strukturreichen naturnahen Wäldern entwickelt werden.