Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Weißer Berg bei Bahnsdorf“

VO-NSGWEISSERBERGBAH_2016

§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

trockene Sandheiden, der Dünenkomplex und die Dünenbereiche mit offenen Grasflächen, insbesondere des Weißen Berges, sollen durch geeignete Maßnahmen, wie zum Beispiel flächenhaftes Plaggen, freigehalten werden;

die Kiefernforste sollen zu strukturreichen naturnahen Wäldern entwickelt werden.

§ 5 § 7