Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Großer und Westufer Kleiner Zeschsee“
VO-NSGZESCHSEE_2015§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche in der Gemarkung Zesch am See (Landkreis Teltow-Fläming) wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Großer und Westufer Kleiner Zeschsee".