Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Dömnitz“

VO-NSG_DOEMNITZ

§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet

Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Prignitz wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Dömnitz“.

Einzelnorm

§ 2