Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Dömnitz“
VO-NSG_DOEMNITZ§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Prignitz wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Dömnitz“.
Einzelnorm