Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Eiskellerberge-Os bei Malchow“

VO-NSG_EISKELLERBERGEMALCHOW

§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

Die Flächen des Naturschutzgebietes sollen möglichst im Rahmen der landwirtschaftlichen Nutzung möglichst mit Schafen und Ziegen beweidet oder durch Mahd offen gehalten werden.

§ 5 § 7