Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Eiskellerberge-Os bei Malchow“
VO-NSG_EISKELLERBERGEMALCHOW§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:
Die Flächen des Naturschutzgebietes sollen möglichst im Rahmen der landwirtschaftlichen Nutzung möglichst mit Schafen und Ziegen beweidet oder durch Mahd offen gehalten werden.