Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Friedrichshof“

VO-NSG_FRIEDRICHSHOF

§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet

Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Dahme-Spreewald wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Friedrichshof“.

Einzelnorm

§ 2