Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Mellensee-Marienfließ“
VO-NSG_MELLENSEE_MARIENFLIESS§ 6 Pflege-und Entwicklungsmaßnahmen
Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:
Kleingewässer und ihre Umgebung sollen als Reproduktions- und Lebensräume für Amphibien gepflegt und entwickelt werden, indem
unbeschattete Wasserflächen freigehalten werden,
in Kleingewässern der Fischbestand den Reproduktionsbedingungen der Rotbauchunke angepasst wird,
die Lebensräume an den Gewässerrändern in einem Streifen von 20 Metern amphibiengerecht genutzt werden, insbesondere im Zeitraum Juli und August eines jeden Jahres keine Mahd durchgeführt wird,
an den Gewässern Winterlebensräume für Laubfrosch, Erdkröte, Zauneidechse und Ringelnatter, insbesondere Gehölzflächen mit Totholz, Laub-, Reisig- und Lesesteinhaufen entwickelt und erhalten werden;
Ackerflächen sollen in Dauergrünland umgewandelt werden;
Maßnahmen zur Verminderung der Nährstoffbelastung in den Zuflüssen des Mellensees und des Krewitzsees.
Einzelnorm