Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Oelseniederung mit Torfstichen“
VO-NSG_OELSENIEDERUNG§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Oder-Spree wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Oelseniederung mit Torfstichen“.
Einzelnorm