Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Schönower Heide“
VO-NSG_SCHOENOWER_HEIDE§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Barnim wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Schönower Heide“.