Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über den Schutzwald „Naturwald Großer Werach“
VO-NWGROSSERWERACH§ 1 Erklärung zum Schutzwald
Die in § 2 näher bezeichneten Waldflächen werden zum Schutzwald erklärt. Der Schutzwald trägt die Bezeichnung „Naturwald Großer Werach“ und wird in das Register der geschützten Waldgebiete aufgenommen.
Einzelnorm