Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über den Schutzwald „Naturwald Großer Werach“

VO-NWGROSSERWERACH

§ 1 Erklärung zum Schutzwald

Die in § 2 näher bezeichneten Waldflächen werden zum Schutzwald erklärt. Der Schutzwald trägt die Bezeichnung „Naturwald Großer Werach“ und wird in das Register der geschützten Waldgebiete aufgenommen.

Einzelnorm

§ 2