Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über den Schutzwald „Naturwald Breitefenn“
VO-SW_NWBREITEFENN§ 1 Erklärung zum Schutzwald
Die in § 2 näher bezeichneten Waldflächen mit besonderer Schutzfunktion als Naturwald werden zum Schutzwald erklärt. Der Schutzwald trägt die Bezeichnung „Naturwald Breitefenn“ und wird in das Register der geschützten Waldgebiete aufgenommen.
Einzelnorm