Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über den Schutzwald „Naturwald Breitefenn“
VO-SW_NWBREITEFENN§ 3 Schutzzweck
(1) Schutzzweck des Schutzwaldes ist
der Erhalt und die Entwicklung eines natürlich entstandenen Traubeneichen-Hainbuchen-Winterlinden-Rotbuchenmischwaldes zum Zweck der wissenschaftlichen Beobachtung und Erforschung der naturnahen Entwicklung des Waldes;
die Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes;
die Erhaltung und Entwicklung des Gebietes als Lebensraum gefährdeter Pflanzen- und Tierarten.
(2) Der besondere Schutzzweck ist der Erhalt des Naturwaldes insbesondere zur
Repräsentation des natürlichen Vorkommens eines Traubeneichen-Hainbuchen-Winterlinden-Rotbuchenmischwaldes auf einem alten Waldstandort;
langfristigen wissenschaftlichen Erforschung der durch den Menschen nicht direkt beeinflussten Waldentwicklung eines naturnahen ehemaligen Traubeneichenhutewaldes in der Buchenmischwaldklimaregion Brandenburgs;
Erforschung der Waldstruktur, des Bodens, der Flora und der Fauna;
Nutzung als lokale und regionale Weiserfläche zur Ableitung und exemplarischen Veranschaulichung von Erkenntnissen für die Waldbaupraxis und forstliche Lehre;
Erhaltung und Regeneration forstgenetischer Ressourcen;
Erhaltung der floristischen und faunistischen Artenvielfalt in sich natürlich entwickelnden Lebensgemeinschaften.
Einzelnorm