Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Erkner, Wasserfassungen Neu Zittauer und Hohenbinder Straße
VO-WSG_ERKNER§ 1 Allgemeines
(1) Zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung wird zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Wasserfassungen in der Neu Zittauer Straße und der Hohenbinder Straße des Wasserwerkes Erkner das in § 2 näher umschriebene Wasserschutzgebiet festgesetzt. Begünstigter ist der Wasserverband Strausberg-Erkner.
(2) Das Wasserschutzgebiet gliedert sich in den Fassungsbereich (Zone I), in die engere Schutzzone (Zone II) und in die weitere Schutzzone (Zone III). Die Zone III unterteilt sich in die Zone III A und die Zone III B.
Einzelnorm