Gesetze / Vorsorgeregister-Verordnung
VRegV§ 9 Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen
Im Zentralen Vorsorgeregister können auch Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen unabhängig von der Eintragung einer Vollmacht registriert werden. Die §§ 1 bis 8 gelten entsprechend.