Gesetze / Verordnung zum Schutz gegen die Vesikuläre Schweinekrankheit
VSchwKrSchV§ 5 Öffentliche Bekanntmachung
Die zuständige Behörde macht den Ausbruch der Vesikulären Schweinekrankheit öffentlich bekannt.
Gesetze / Verordnung zum Schutz gegen die Vesikuläre Schweinekrankheit
VSchwKrSchVDie zuständige Behörde macht den Ausbruch der Vesikulären Schweinekrankheit öffentlich bekannt.