Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Verkehrsservice/zur Kauffrau für Verkehrsservice

VServiceAusbV

§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Kaufmann für Verkehrsservice/Kauffrau für Verkehrsservice wird staatlich anerkannt.

§ 2