(Fundstelle: BGBl. I 1997, S. 1592 - 1594)
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1.der Ausbildungsbetrieb,
2.Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme,
3.Marketing, Lernziele a und b,
5.Verkehrsmittel im Personenverkehr, Lernziele a und b,
6.Vertrieb, Lernziele a und b,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
4.1Kommunikation mit Kunden, Lernziele a und e,
4.2Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben, Lernziel a,
10.1Zahlungsverkehr, Lernziele a und b,
10.2Buchführung, Lernziel b,
10.5Materialbeschaffung und -verwaltung
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
7.1Service und Betreuung, Lernziele a und b,
7.2Technischer Service, Lernziel a,
7.3Notfallmaßnahmen in Verkehrsanlagen, Lernziel a,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
4.1Kommunikation mit Kunden, Lernziele a und e,
fortzuführen.
(1) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
4.1Kommunikation mit Kunden, Lernziel b,
5.Verkehrsmittel im Personenverkehr, Lernziel c,
9.Begleitservice, Lernziele a und b,
10.1Zahlungsverkehr, Lernziel c,
und je nach Schwerpunkt
a)in Verbindung mit der Berufsbildposition
2.Vertrieb, Lernziele a und b,
des Schwerpunktes A "Verkauf und Service" oder
b)in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
1.Sicherheits- und Serviceleistungen, Lernziel c,
1.1Service und Betreuung, Lernziele a, b und e,
des Schwerpunktes B "Sicherheit und Service"
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1.4Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
6.Vertrieb, Lernziele a und b,
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
4.1Kommunikation mit Kunden, Lernziel c,
7.1Service und Betreuung, Lernziel c,
8.Funktionsfähigkeit der Transportmittel, Lernziele a bis c,
und je nach Schwerpunkt
a)in Verbindung mit der Berufsbildposition
2.Vertrieb, Lernziele d und e,
des Schwerpunktes A "Verkauf und Service" oder
b)in Verbindung mit der Berufsbildposition
1.1Service und Betreuung, Lernziel c,
des Schwerpunktes B "Sicherheit und Service"
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1.4Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
2.2Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
4.2Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben, Lernziele b und c,
7.3Notfallmaßnahmen in Verkehrsanlagen, Lernziele b und c,
8.Funktionsfähigkeit der Transportmittel, Lernziele d und e,
9.Begleitservice, Lernziel c,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1.4Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
2.2Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen,
7.1Service und Betreuung, Lernziel a,
fortzuführen.
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
3.Marketing, Lernziele c bis e,
4.1Kommunikation mit Kunden, Lernziel d,
7.1Service und Betreuung, Lernziel d,
7.2Technischer Service, Lernziel b,
10.1Zahlungsverkehr, Lernziel d,
10.2Buchführung, Lernziele a und c,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1.4Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
2.Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme,
9.Begleitservice, Lernziele a und b,
10.5Materialbeschaffung und -verwaltung
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig
a)die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen des Schwerpunktes A "Verkauf und Service"
1.Marketing, Lernziele a und b,
2.Vertrieb, Lernziele c, f bis h,
in Verbindung mit der Berufsbildposition
10.3Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziele a bis c,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1.4Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
2.2Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen,
4.2Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben,
5.Verkehrsmittel im Personenverkehr, Lernziel b,
fortzuführen oder
b)die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen des Schwerpunktes B "Sicherheit und Service"
1.Sicherheits- und Serviceleistungen, Lernziele a, b, d bis h,
1.1Service und Betreuung, Lernziel d,
1.2Technischer Service, Lernziele a und b,
in Verbindung mit der Berufsbildposition
10.3Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziele a bis c,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1.4Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
2.Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme,
4.2Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben,
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig
a)die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen des Schwerpunktes A "Verkauf und Service"
1.Marketing, Lernziele c bis e,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
10.3Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziel d,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1.3Personalwesen, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften,
2.Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
fortzuführen oder
b)die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen des Schwerpunktes B "Sicherheit und Service"
1.Sicherheits- und Serviceleistungen, Lernziel i,
1.1Service und Betreuung, Lernziel f,
1.2Technischer Service, Lernziel c,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
10.3Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziel d,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1.3Personalwesen, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften,
2.Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
fortzuführen.