Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Abkommen zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland zur Regelung der Zuständigkeit für die Feststellung der Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen mit Hochschulabschlüssen gemäß Art. 37 Abs. 1 Satz 3 des Einigungsvertrages

VT-ABKBILDUNG_1994

Art 3

Dieses Abkommen tritt mit Ablauf des Tages in Kraft, an dem beim Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz die letzte der Ratifizierungsurkunden oder die Mitteilung hinterlegt wird, daß eine Ratifizierung nicht erforderlich ist. Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz teilt den Ländern den Zeitpunkt des Inkrafttretens mit.

Bonn, den 12. März 1992

Für das Land Baden-Württemberg

gez. Erwin Teufel

Für den Freistaat Bayern

gez. Max Streibl

Für das Land Berlin

gez. Eberhard Diepgen

Für das Land Brandenburg

gez. Manfred Stolpe

Für die Freie Hansestadt Bremen

gez. Klaus Wedemeier

Für die Freie und Hansestadt Hamburg

gez. Thomas Mirow

Für das Land Hessen

gez. Hans Eichel

Für das Land Mecklenburg-Vorpommern

Im Auftrag

gez. Mathias Zender

Für das Land Niedersachsen

gez. Jürgen Trittin

Für das Land Nordrhein-Westfalen

In Vertretung

gez. Wolfgang Clement

Für das Land Rheinland-Pfalz

gez. Rudolf Scharping

Für das Saarland

gez. Oskar Lafontaine

Für den Freistaat Sachsen

gez. Kurt Biedenkopf

Für das Land Sachsen-Anhalt

gez. Werner Münch

Für das Land Schleswig-Holstein

gez. Eva Rühmkorf

Für das Land Thüringen

gez. Bernhard Vogel

zum Gesetz

Art 2