Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Abkommen zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland zur Regelung der Zuständigkeit für die Feststellung der Gleichwertigkeit von in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik erworbenen Bildungsabschlüssen im Fachschulbereich
VT-ABKDDRFACHSCHUL_1994Art 3
Dieses Abkommen tritt mit Ablauf des Tages in Kraft, an dem beim Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz die letzte der Ratifizierungsurkunden oder die Mitteilung hinterlegt wird, daß eine Ratifizierung nicht erforderlich ist. Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz teilt den Ländern den Zeitpunkt des Inkrafttretens mit.
Mainz, den 28. Oktober 1993
Für das Land Baden-Württemberg
gez. Erwin Teufel
Für den Freistaat Bayern
gez. Edmund Stoiber
Für das Land Berlin
gez. Eberhard Diepgen
Für das Land Brandenburg
gez. Manfred Stolpe
Für die Freie Hansestadt Bremen
gez. Klaus Wedemeier
Für die Freie und Hansestadt Hamburg
gez. Henning Vorscherau
Für das Land Hessen
gez. Hans Eichel
Für das Land Mecklenburg-Vorpommern
gez. Berndt Seite
Für das Land Niedersachsen
gez. Gerhard Schröder
Für das Land Nordrhein-Westfalen
gez. Johannes Rau
Für das Land Rheinland-Pfalz
gez. Rudolf Scharping
Für das Saarland
gez. Oskar Lafontaine
Für den Freistaat Sachsen
gez. Kurt Biedenkopf
Für das Land Sachsen-Anhalt
gez. Werner Münch
Für das Land Schleswig-Holstein
gez. Heide Simonis
Für das Land Thüringen
gez. Bernhard Vogel
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