Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Staatsvertrag über die Änderung des Staatsvertrages über das Fernunterrichtswesen
VT-AENDSTVFERNUNTERRICHTSWESENArt 10 Verzeichnis
Die Zentralstelle führt ein Verzeichnis der nach § 12 FernUSG zugelassenen Fernlehrgänge, das jährlich zu veröffentlichen ist.