Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
VT-AUFGABENERFUELLUNG_BFSGArt 1 Ziel und Anwendungsbereich
(1) Ziel dieses Staatsvertrages ist, die sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2970), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 6. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 149, S. 34), in der jeweils geltenden Fassung und der darauf beruhenden Verordnungen in den jeweils geltenden Fassungen ergebenden Aufgaben durch eine gemeinsame Länderbehörde auszuführen.
(2) Die Länder regeln dazu in diesem Staatsvertrag die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts und legen die Aufgaben, die Finanzierung und Organisation der Anstalt fest.