Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Staatsvertrag über die Flutung der Havelpolder und die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle

VT-HAVELPOLDER

Art 6 Geltungsdauer und Kündigung

Dieser Vertrag gilt für unbestimmte Zeit. Er kann von jedem Vertragspartner zum Ende eines Kalenderjahres mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden. Die übrigen Vertragspartner entscheiden über den Fortbestand des Vertrages. Verpflichtungen zur Kostenerstattung für Hochwasserereignisse, die bei Wirksamwerden der Kündigung andauern oder noch nicht abgewickelt sind, bleiben davon unberührt.

Art 5 Art 7