Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Staatsvertrag über das gemeinsame Landesentwicklungsprogramm der Länder Berlin und Brandenburg (Landesentwicklungsprogramm) und über die Änderung des Landesplanungsvertrages
VT-LEPRO_STV_1998§ 17 - § 18 (aufgehoben)
Für § 17 VT-LEPRO_STV_1998 liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.