Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
VT-RBSTV§ 13 Revision zum Bundesverwaltungsgericht
In einem gerichtlichen Verfahren kann die Revision zum Bundesverwaltungsgericht auch darauf gestützt werden, dass das angefochtene Urteil auf der Verletzung der Bestimmungen dieses Staatsvertrages beruht.