Gesetze / Veranstaltungstechnikmeister-Fortbildungsprüfungsverordnung

VTMFPrV

§ 2 Teile des Fortbildungsabschlusses

Für den anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik oder Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik“ ist Folgendes erforderlich:

1.
das erfolgreiche Ablegen der im Rahmen dieser Verordnung geregelten Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik oder Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik“ sowie
2.
der Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen nach § 3.
§ 1 § 3