Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zum Verwaltungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Brandenburg über die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben nach dem Energiewirtschaftsgesetz
VWABKENERGIEWG_G_2014§ 2
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Potsdam, den 14. März 2014
Der Präsident
des Landtages Brandenburg
Gunter Fritsch
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